Zahnbehandlungsgarantie – Antalya Smile Designs

Antalya Smile Designs gewährt diese Garantie Patienten, die mit der Klinik einen Behandlungsvertrag geschlossen haben. Sie tritt in Kraft, sobald dieser Vertrag besteht und die darin beschriebene Behandlung abgeschlossen ist.

Die Garantie schützt vor mangelhafter Ausführung und fehlerhaftem Material bei den in Abschnitt 1 aufgeführten Behandlungen. Sie bezieht sich auf die zahnärztliche Arbeit selbst, nicht auf den Mund, in den diese Arbeit eingebracht wird.

Diese Unterscheidung ist wichtig, denn keine Garantie kann biologische Veränderungen abdecken oder Umstände, die außerhalb dessen liegen, was die Klinik, ihre Zahnärzte, Oralchirurgen und Zahntechniker beeinflussen können. Knochenabbau, Zahnfleischrückgang, Parodontalerkrankungen, das Älterwerden, systemische Erkrankungen mit Einfluss auf die Heilung, Komplikationen durch das Rauchen, Bruxismus, übermäßige Kaubelastung und die natürliche Wanderung der Zähne wirken sich auf die Haltbarkeit zahnärztlicher Arbeiten aus – ganz gleich, wie hoch die Qualität der Behandlung ist.

1. Von der Garantie abgedeckte Behandlungen

Zahnimplantate – lebenslange Garantie

Die Garantie auf ein Implantat gilt für die Implantatschraube selbst und deckt deren Bruch oder Beschädigung ab. Versagt ein Implantat aufgrund eines Mangels der zahnärztlichen Arbeit, ersetzt die Klinik es einmalig kostenlos. Das ausgefallene Implantat muss an die Klinik zurückgegeben werden, da der Hersteller es verlangt, bevor er ein Ersatzimplantat ausgibt.

Zahnkronen und Zahnbrücken – 5 Jahre Garantie

Kronen, Implantatkronen und Brücken sind ab dem Datum des Behandlungsabschlusses fünf Jahre lang gegen Materialbruch, Abplatzungen, Herstellungsfehler, Lockerung und Versagen des Befestigungszements abgesichert. Ist im Heimatland des Patienten eine kleine Reparatur erforderlich, etwa eine Wiederbefestigung (Rezementierung) oder eine kleine Kompositreparatur, kann sich die Klinik mit bis zu 100 € an den Kosten beteiligen. Dafür muss vorab eine Genehmigung eingeholt und eine Rechnung vorgelegt werden.

Veneers – 3 Jahre Garantie

Veneers sind ab dem Datum des Behandlungsabschlusses drei Jahre lang unter denselben Voraussetzungen abgesichert: gegen Materialbruch, Abplatzungen, Herstellungsfehler und Versagen des Befestigungszements. Für kleine Reparaturen im Heimatland gilt dieselbe Regelung: Die Klinik beteiligt sich mit bis zu 100 €, sofern vorab eine Genehmigung eingeholt und eine Rechnung vorgelegt wird.

Komposit-Bonding – 2 Jahre Garantie

Komposit-Bonding ist ab dem Datum des Behandlungsabschlusses zwei Jahre lang abgesichert, jedoch nur gegen Bruch des Kompositmaterials. Reparaturen werden ausschließlich in der Klinik in Antalya durchgeführt, und der Patient muss dafür persönlich in die Klinik kommen. Arbeiten im Heimatland des Patienten sind von der Garantie nicht abgedeckt, und die Klinik beteiligt sich nicht an den Kosten.

Zahnfüllungen – 1 Jahr Garantie

Auf Füllungen besteht ein Jahr Garantie dagegen, dass sie sich vom natürlichen Zahn lösen. Wird eine Reparatur oder ein Austausch im Heimatland durchgeführt, kann sich die Klinik mit bis zu 30 € beteiligen, sofern vorab eine schriftliche Genehmigung erteilt und eine Rechnung vorgelegt wird.

Kosmetischer und festsitzender Zahnersatz – 1 Jahr Garantie

Kosmetischer und festsitzender Zahnersatz ist ein Jahr lang gegen Bruch abgesichert. Sind im Heimatland des Patienten kleinere Arbeiten wie eine Unterfütterung erforderlich, kann sich die Klinik mit bis zu 30 € beteiligen, sofern vorab eine Genehmigung eingeholt und eine Rechnung vorgelegt wird.

2. Nicht von der Garantie abgedeckte Behandlungen

Wurzelkanalbehandlung

Auf Wurzelkanalbehandlungen wird keine Garantie gewährt. Ihr Ergebnis hängt von der inneren Anatomie des Zahns und von dessen Heilung ab – beides kann die Klinik weder beeinflussen noch mit Sicherheit vorhersagen.

Wurzelstifte

Ein Wurzelstift wird in einen Zahn eingesetzt, der bereits geschwächt ist und verstärkt werden muss, meist bevor ein Stumpfaufbau oder eine Krone darauf gesetzt wird. Da der Zahn schon vor Beginn der Behandlung vorgeschädigt ist und der langfristige Erfolg von biologischen Faktoren abhängt, sind Wurzelstifte von der Garantie ausgenommen.

Von einem anderen Zahnarzt oder einer anderen Klinik begonnene oder durchgeführte Behandlungen

Wurde eine Behandlung anderswo begonnen und wird Antalya Smile Designs gebeten, sie abzuschließen oder zu ersetzen, hat die Klinik nicht die gesamte Arbeit ausgeführt und kann für den Teil, den sie nicht erbracht hat, nicht einstehen. Tritt später ein Problem auf, ließe sich die Verantwortung zwischen den beiden Kliniken nicht eindeutig abgrenzen. Für Arbeiten dieser Art wird keine Garantie gewährt.

Misserfolg chirurgischer Behandlungen

Knochenaufbau, Sinuslift und vergleichbare regenerative Eingriffe werden nach anerkannten klinischen Standards und mit bewährten Materialien durchgeführt. Ob sie gelingen, hängt jedoch maßgeblich von der individuellen Heilung des Patienten ab. Das kann keine Klinik garantieren, daher sind diese Eingriffe von der Garantie ausgenommen.

Provisorische Versorgungen

Provisorische Kronen, Brücken und Veneers, provisorische Füllungen sowie die provisorischen Zähne, die während der Einheilphase nach einer Implantation eingesetzt werden – auch bei All-on-4- und All-on-6-Versorgungen –, sind nur für eine begrenzte Zeit gedacht, bis der endgültige Zahnersatz eingesetzt wird. Sie sind nicht auf die Festigkeit und Lebensdauer einer definitiven Versorgung ausgelegt. Daher wird auf sie keine Garantie gewährt – weder bei Bruch, Abplatzungen, Abnutzung oder Lockerung noch bei notwendiger Wiederbefestigung.

3. Umstände, unter denen die Garantie erlischt

Die Garantie erlischt, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt.

  1. Die Mundhygiene wird vernachlässigt.
  2. Der Patient nimmt nicht mindestens alle zwölf Monate eine Kontrolluntersuchung einschließlich professioneller Zahnreinigung und Panoramaröntgenaufnahme wahr. Als Nachweis ist eine Rechnung erforderlich.
  3. Anweisungen der Zahnärzte oder Oralchirurgen der Klinik werden nicht befolgt.
  4. Zahlungsverpflichtungen werden nicht erfüllt.
  5. An der ursprünglichen Behandlung werden ohne vorherige Genehmigung der Klinik weitere Arbeiten vorgenommen. Ausgenommen hiervon sind professionelle Zahnreinigungen.
  6. Teilprothesen, Vollprothesen und anderer herausnehmbarer Zahnersatz werden nicht gemäß den Anweisungen gepflegt.
  7. Das Zahnfleisch oder der darunterliegende Knochen geht zurück oder baut ab.
  8. Nägelkauen hat nach fachlicher Beurteilung zu dem Problem beigetragen.
  9. Ein von der Klinik vereinbarter Termin wird nicht wahrgenommen. In diesem Fall erlischt die Garantie vollständig.
  10. Der Patient betreibt Kontaktsportarten oder Sport- und Freizeitaktivitäten, die ein Risiko für Zahnverletzungen bergen.
  11. Das Rauchen hat zu dem Problem beigetragen.
  12. Der Patient hat Aktivitäten ausgeübt oder Substanzen bzw. Medikamente angewendet, die bekanntermaßen den Blutdruck künstlich erhöhen oder senken.
  13. Es werden vorübergehend oder dauerhaft Grillz oder an Zähnen, Zunge oder Lippen befestigter Schmuck getragen.
  14. Zum Zeitpunkt der Behandlung wurden Drogen, verschreibungspflichtige Medikamente, Nahrungsergänzungsmittel, pflanzliche Präparate oder vergleichbare Substanzen eingenommen, ohne dass dies angegeben wurde.
  15. Der Schaden ist die Folge eines Unfalls oder Traumas, zum Beispiel einer heruntergefallenen Prothese oder einer durch Dritte verursachten Verletzung.
  16. Dasselbe oder ein ähnliches Problem tritt wiederholt auf und scheint nicht mit der zahnärztlichen Arbeit selbst zusammenzuhängen. Die Klinik kann dem Patienten dann empfehlen, zur weiteren Abklärung – mit direktem oder indirektem Bezug zur Zahnmedizin – auf eigene Kosten einen Facharzt oder eine andere medizinische Fachkraft aufzusuchen. Lehnt der Patient diese Empfehlung ab, erlischt die Garantie automatisch.
  17. Ein Zahnimplantat verlagert sich, gleich in welchem Ausmaß.
  18. Ein Knochenaufbau wird abgestoßen oder heilt nicht ein.
  19. Der Patient leidet oder litt an einer Allgemeinerkrankung, die das Kauorgan, den Kieferknochen oder das umliegende Gewebe beeinträchtigt hat. Dazu zählen unter anderem Diabetes, Epilepsie, Osteoporose, eine hohe Strahlenbelastung durch Röntgenstrahlen, psychische Erkrankungen und Chemotherapie; diese Aufzählung ist nicht abschließend.
  20. Der Patient ist mit einer Farbe, Form oder Größe unzufrieden, die er selbst gewählt hat. Die Patienten wählen ihre bevorzugte Zahnfarbe während der Vorbereitungsphase; für einen späteren Sinneswandel kann die Klinik nicht verantwortlich gemacht werden.
  21. Es liegt übermäßiges Zähneknirschen oder Bruxismus vor.
  22. Eine Schwangerschaft hat zu dem Problem beigetragen.
  23. Die Präparation für Kronen oder Brücken kann einen Zahn gelegentlich so traumatisieren, dass anschließend eine Wurzelkanalbehandlung erforderlich wird. War auf dem abschließenden Röntgenbild des Patienten nichts erkennbar und war dies nicht vernünftigerweise vorhersehbar, übernimmt die Klinik hierfür keine Haftung.
  24. Es kommt zu einer erheblichen Gewichtszunahme oder Gewichtsabnahme.
  25. Eine von der Klinik ausgehändigte Schutzschiene wird nicht wie empfohlen getragen.
  26. Die Patientin war zum Zeitpunkt der Behandlung schwanger und hat dies nicht mitgeteilt.
  27. Der Patient war zum Zeitpunkt der Behandlung noch nicht 18 Jahre alt und hat ein falsches Alter angegeben.
  28. Es wird ein Rezept ausgestellt, und der Patient löst es nicht ein oder befolgt nach dem Einlösen die erteilten Anweisungen nicht. In diesem Fall kann die Klinik die Garantie ganz oder teilweise für ungültig erklären.
  29. Die Behandlung wird nicht innerhalb von 12 Monaten nach der zuletzt vom Patienten unterzeichneten Einwilligungserklärung abgeschlossen. Dies gilt unter anderem für Implantate, Implantatkronen und Brücken nach einer Zahnextraktion.
  30. Die Bestimmungen von Abschnitt 4 oder Abschnitt 5 werden verletzt.

4. Verhalten des Patienten und Fairness

Antalya Smile Designs begegnet jedem Patienten mit Höflichkeit und Geduld und bittet im Gegenzug um dasselbe. Dieser Abschnitt legt fest, welches Verhalten die Klinik erwartet und welche Folgen es hat, wenn dieses nicht eingehalten wird.

Verhalten in der Klinik. Patienten werden gebeten, sich jederzeit angemessen und respektvoll zu verhalten: in den Räumlichkeiten der Klinik, in Fahrzeugen der Klinik und in jedem Kontakt mit der Klinik und ihren Vertretern, ob persönlich, telefonisch, per Nachricht oder schriftlich. Beleidigungen, Drohungen, Diskriminierung oder Aggression gegenüber dem Klinikpersonal, anderen Patienten oder dem Eigentum der Klinik führen zur sofortigen Beendigung der Leistungen.

In diesem Fall entfällt die zahnärztliche Garantie vollständig. Es erfolgt keine Rückerstattung oder Entschädigung, und der Patient bleibt zur Zahlung aller offenen Beträge für bereits erbrachte Leistungen verpflichtet. Die Klinik kann zudem Ersatz für verursachte Schäden oder Verluste verlangen.

Drohungen und Druckausübung. Droht ein Patient damit, schädigende Inhalte über die Klinik oder ihr Team zu veröffentlichen – ob in sozialen Medien, auf Bewertungsplattformen, in Foren oder an anderer öffentlicher Stelle –, um eine Rückerstattung, einen Rabatt, eine kostenlose Behandlung oder ein sonstiges Entgegenkommen zu erlangen, auf das er nach diesen Bedingungen keinen Anspruch hat, wird dies als unzulässige Druckausübung gewertet. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Drohung offen ausgesprochen oder nur angedeutet wird. Die Klinik kann in diesem Fall ihre Leistungen beenden und die Garantie als erloschen betrachten.

Unwahre oder irreführende öffentliche Äußerungen. Veröffentlicht der Patient Behauptungen über die Klinik, ihr Personal, ihre Zahnärzte oder die erbrachte Behandlung, von denen er weiß, dass sie unwahr oder in wesentlichen Punkten irreführend sind – einschließlich einer verfälschten Darstellung von Behandlungsunterlagen, Fotos oder Korrespondenz –, erlischt die Garantie ebenfalls. Ist ein solcher Sachverhalt strittig, kann die Klinik Nachbesserungen, die sonst von der Garantie abgedeckt wären, bis zur Klärung zurückstellen; die verbleibende Garantiezeit verlängert sich um die Dauer dieser Klärung.

Ehrliches Feedback ist jederzeit willkommen. Nichts von alledem schränkt das Recht des Patienten ein, sich zu beschweren, eine Angelegenheit einer zuständigen Behörde zu melden oder einen ehrlichen und zutreffenden Bericht über die eigenen Erfahrungen zu veröffentlichen. Dieser Abschnitt betrifft ausschließlich Beleidigungen, als Druckmittel eingesetzte Drohungen und Äußerungen, von denen der Patient weiß, dass sie unwahr sind. Die Klinik bittet lediglich darum, Anliegen zuerst an sie heranzutragen, damit sie eine faire Chance hat, die Dinge in Ordnung zu bringen.

5. Aufnahmen und Privatsphäre in der Klinik

Beratungsräume, Behandlungsräume und alle anderen Bereiche, in denen klinische Eingriffe durchgeführt oder klinische Angelegenheiten besprochen werden, sind private medizinische Räume. Zum Schutz der Privatsphäre und der Rechte von Patienten und Personal gleichermaßen sind Ton- und Videoaufnahmen jeglicher Art in diesen Bereichen untersagt.

Rechtslage. Nach türkischem Recht gelten diese Bereiche als private Räume. Die Aufzeichnung eines privaten Gesprächs oder die Aufnahme von Personen in einem privaten Raum ohne die ausdrückliche Einwilligung aller Anwesenden ist nach Artikel 133 und 134 des türkischen Strafgesetzbuchs (Gesetz Nr. 5237) strafbar. Dies gilt unabhängig davon, ob die aufnehmende Person selbst an dem Gespräch teilnimmt.

Hinweisschilder und Kenntnisnahme. Schilder, die auf dieses Verbot hinweisen, sind in der Klinik gut sichtbar angebracht. Das Verbot gilt unabhängig davon, ob ein Mitarbeiter darauf hinweist, und mit der Unterzeichnung dieses Formulars bestätigt der Patient, darüber informiert worden zu sein.

Wenn eine Aufnahme gemacht wird. Nimmt ein Patient in einem klinischen Bereich ohne die ausdrückliche schriftliche Einwilligung der Klinik und aller Anwesenden etwas auf oder versucht dies, behandelt die Klinik das Material als rechtswidrig erlangt. Sie wird es nicht als Teil einer Beschwerde oder Streitigkeit akzeptieren und seiner Verwendung vor jeder Behörde widersprechen. Die Angelegenheit kann den türkischen Justizbehörden zur Untersuchung übergeben werden, und die zahnärztliche Garantie des Patienten erlischt automatisch und vollständig.

Unterlagen und Bilder. Nichts in diesem Abschnitt schränkt das Recht des Patienten ein, seine eigenen Behandlungsunterlagen einzusehen und Kopien davon zu erhalten. Patienten, die Unterlagen, Röntgenbilder, Scans oder andere Aufzeichnungen benötigen, wenden sich bitte an ihren Koordinator, der diese über das dafür vorgesehene Verfahren der Klinik bereitstellt.

6. Nachbesserung und Übertragbarkeit

Die meisten von Antalya Smile Designs durchgeführten Behandlungen sind durch eine Garantie abgesichert. Erweist sich eine von der Klinik erbrachte zahnärztliche Leistung als mangelhaft und fällt der Mangel unter diese Bedingungen, behebt die Klinik ihn kostenlos.

Nachbesserungen erfolgen in der Klinik in Antalya. Die Kosten für Anreise und Unterkunft trägt der Patient selbst, sofern nicht ein bevollmächtigter Vertreter der Klinik schriftlich etwas anderes zugesagt hat.

Die Garantie gilt ausschließlich für den in diesem Formular genannten Patienten. Sie kann weder auf einen anderen Patienten übertragen noch von einer anderen Klinik eingelöst werden. Behandlungskosten, die in einer nicht mit Antalya Smile Designs verbundenen Klinik entstehen – ob für Nachbesserungen oder anderes –, werden nicht erstattet, es sei denn, ein bevollmächtigter Vertreter der Klinik hat ihnen vorher schriftlich zugestimmt. Eine nachträgliche Zustimmung ist nicht möglich.

7. Kontakt und Support

Fragen zu dieser Garantie sowie Probleme mit einer von der Klinik durchgeführten Behandlung sind an das Support-Team der Klinik zu richten. Die zentrale Kontaktadresse lautet [email protected].